Der Jugendschutz ist uns wichtig. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Sicherheit zu schaffen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Wir wollen damit sicherstellen, dass Minderjährige auf sMeet.de sicher mit anderen kommunizieren und sich sicher bewegen können.
Übersicht
Für Eltern und Lehrer
sMeet ist die virtuelle Welt, in der Ihr Kind seine Freunde treffen kann, um mit Ihnen online etwas zu erleben. Ihre Kinder können live miteinander sprechen, chatten, gemeinsam Videos schauen, Musik hören und an Events teilnehmen.-Alles ist möglich in den aufregenden sMeet-Räumen.
Unangemessene Inhalte in Chaträumen, Foren und Fotos werden deswegen durch sMeet.de kontrolliert und gegebenenfalls sofort gelöscht. Einige unserer virtuellen Räume unterliegen auch direkten Altersbeschränkungen, so dass z.B. nur minderjährige Nutzer diese Räume betreten können - abgesehen von unseren Administratoren und unserem Support-Team. Wir bieten zudem auch Räume an, die für minderjährige Nutzer unzugänglich sind. Darüber hinaus halten wir Daten wie die IP Adresse und Timestamp fest, um bei Verstößen und Missbrauch ggf. rechtliche Schritte einleiten zu können.
Gerne treten wir mit ihnen in Kontakt, um mit ihnen über unsere Jugendschutzmaßnahmen zu sprechen und ihre Verbesserungsvorschläge und Kritik in unsere ständigen Verbesserungsprozesse mit einfließen zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Schreiben Sie uns per E-Mail an:
Eltern[ bei ]sMeet.
In akuten Fällen können Sie auch unserem Jugendschutzbeauftragten ihr Anliegen schildern:
Jugendschutzbeauftragter[ bei ]sMeet.
Tipps zum Selbstschutz speziell für Jugendliche
Bitte lies dir unseren
Verhaltenskodex und die dazugehörigen
generellen Tipps zum Selbstschutz ebenfalls genau durch, bevor du sMeet nutzt. Sie helfen dir mit Sicherheit mehr Spaß zu haben.
Was dir in unseren virtuellen Räumen speziell im Chat und beim Telefonieren seltsam vorkommen sollte:
- wenn dich jemand beleidigt, bedroht oder dich sogar erpressen will
- wenn jemand dich fragt, ob du dir vorstellen kannst, einen erwachsenen Freund oder Freundin zu haben
- wenn jemand anfängt, über Sex zu sprechen und schmutzige Wörter dabei benutzt
- wenn dich jemand auffordert dich ausziehen oder andere seltsame Dinge zu tun
- wenn du nach deinem Aussehen oder deinem Körper ausgefragt wirst
- wenn dir jemand ziemlich viele Komplimente macht und dir Geschenke oder sogar Geld anbietet
- wenn jemand sagt, dass er dich fotografieren oder filmen will
- wenn jemand nach deiner Telefonnummer fragt, obwohl du bei sMeet anonym telefonieren kannst, deine Telefonnummer also nicht an Dritte weitergegeben werden muss.
- wenn jemand sich mit dir treffen, dich zu Hause besuchen will oder dich zu sich nach Hause einlädt
- wenn jemand, der sich seltsam verhält, sich als Admin/ Operator bei sMeet (ohne über das entsprechende Abzeichen zu verfügen), Mitarbeiter bei sMeet im Chat ausgibt
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Schütze aktiv deine Daten
Wenn du dich bei sMeet anmeldest, achte darauf, nicht deinen echten Namen als Nickname anzugeben. Du hast bei der Anmeldung außerdem die Möglichkeit deinen echten Namen ausblenden zu lassen. Wenn du also lieber anonym bleiben willst, setze das Häkchen bei „Mein Name soll nicht angezeigt werden“. Wir empfehlen allen Minderjährigen dies bei der Anmeldung zu tun!
Wichtig ist auch, dass du niemandem deine Adresse und deine Telefonnummer verrätst. Wenn du innerhalb der sMeet Räume telefonierst, bleibt deine Telefonnummer geheim und ist für andere Nutzer nicht sichtbar. Und das sollte auch so bleiben!
Wenn du Fotos oder ähnliches bei sMeet verschicken oder hochladen willst, frage bitte vorher deine Eltern, ob das in Ordnung ist.
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Sicherheitsvorkehrungen bei einem persönlichen Treffen
Generell raten wir von persönlichen Treffen mit flüchtigen Bekanntschaften aus den sMeet-Räumen ab!
Wenn du dennoch gerne jemanden aus den sMeet-Räumen persönlich kennenlernen willst, beherzige bitte vor einem persönlichen Treffen einige Sicherheitsvorkehrungen. Als aller erstes solltest du mit deinen Eltern über das Treffen sprechen und sie bitten mit dir mitzugehen oder eine Person zu stellen, die dich bei einem Treffen begleitet.
Das Treffen selbst sollte dann an einem öffentlichen Ort stattfinden, an dem sich viele andere Menschen befinden. Ein Jugendzentrum, wo auch andere Menschen dich kennen, wäre z.B. eher geeignet.
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Wahrheitsgemäße Altersangabe
Nur wenn du dein Alter wahrheitsgemäß angibst, können wir dich aktiv schützen. Achte also bitte darauf dein echtes Geburtsdatum anzugeben, damit unsere Mitarbeiter und ehrenamtlichen Helfer ein Auge auf dich werfen können. Als minderjähriger genießt du einen besonders geschützten Status bei uns.
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Screenshots machen
Sollte ein Nutzer, wie in den oben genannten Beispielen, aufdringlich werden oder dich belästigen, nimm bitte einen Screenshot der entsprechenden Situation auf. Ein Screenshot ist ein Bild vom Bildschirm. Ein solches Bild kannst du machen, indem du den Knopf auf deiner Tastatur, wo „Druck“ draufsteht, drückst. Der aktuelle Bildschirm wird dann in den Zwischenspeicher geladen und du kannst das Bild per Rechtsklick z.B. in einem Ordner abspeichern.
Bei Apple Rechnern einfach Apfel-Shift-3 drücken.
Auf diesem Bild können wir dann erkennen, wenn dir jemand etwas Böses geschrieben hat oder ein unerlaubtes Bild gezeigt hat und entsprechend handeln. In einigen Fällen kann das Bild auch als Beweismaterial zu Rate gezogen werden.
Das Bild sendest du bitte per E-Mail an
Support[ bei ]sMeet und beschreibst in dieser Mail kurz den Ablauf des Vergehens.
Jugendschutzbeauftragter
Bei Verstößen gegen unsere Jugendschutzbestimmungen wende dich bitte jederzeit vertrauensvoll an unseren Jugendschutzbeauftragten (Nach § 7 Abs.1 sJMStV).
E-Mail:
Jugendschutzbeauftragter[ bei ]sMeet
Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz
§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB
„...wer auf ein Kind durch Schriften ... einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll...“
Dieser Absatz ist besonders relevant für den Schutz von Kindern im Internet. Er besagt, dass ein Täter bereits dann bestraft werden kann, wenn er ein Kind durch Schriften (hierzu gehören gem. § 11 Abs. 3 StGB auch Datenspeicher) zu sexuellen Handlungen bewegt. Dass heißt der körperliche Kontakt ist nicht nötig um einen Täter zu einer Haftstrafe zu verurteilen.
Der Täter macht sich also durch das bloße Einwirken auf ein Kind strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bestraft. Die Verhängung einer Geldstrafe ist hierbei nicht möglich. Die ausführlichen Gesetzestexte findest du in unseren AGB § 7.
§ 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
„...wer auf ein Kind durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen Inhalts oder durch entsprechendes Reden einwirkt.“
Auch hier muss es zu keinem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer gekommen sein. Der Täter macht sich schon durch das Versenden pornografischer Bilder an Minderjährige strafbar. Auch hier droht eine Strafe von mindestens 3 Monaten Freiheitsentzug.
Verspätete Verjährung
Ist der Strafbestand erfüllt, greift ebenfalls § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, nach dem die Verjährung einer Tat nach § 176 StGB bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht. Das bedeutet, dass die 5 jährige Verjährungszeit erst mit der Volljährigkeit des Opfers zu verstreichen beginnt!
Verbreitung pornografischer Schriften
Nach § 184 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften Personen unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dabei muss man beachten, dass es sich bei dieser Pornografie nicht um pornografische Bilder oder Filme handeln muss. Auch Schriften können unter diesen Begriff fallen. Werden in sMeet also obszöne Texte im Chat oder am Telefon veräußert, kann sich der Täter hierdurch gem. § 184 StGB strafbar machen. Er kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.